Antwort
Ich würde sagen, Du bietest ganz normal Deine haushaltsnahen Dienste an, und wärst ganz normal steuerpflichtig. Und bedenke - die Ausgaben für diese haushaltsnahen Dienste, kann der private Arbeitgeber sich steuerlich anrechnen lassen, aber natürlich nicht, wenn Du schwarz beschäftigt wärst. Auch solltest Du dran denken, daß Dir bei der Ausübung der Tätigkeit etwas passieren könnte und da wäre es sicher gut, angemeldet und damit abgesichert zu sein.