Ohne Testament erbt nur deine Mutter bzw. dein Vater nach der gesetzlichen Erbfolge. Du wärst von der Erbfolge durch deine Eltern ausgeschlossen.

Wenn es ein Testament gibt, kann da natürlich etwas anderes drin stehen, darum sollte dies mit dem AG geklärt werden, falls es dort schon liegt.

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Update:

Sorry, hatte Großvater gelesen.

Dann das was qtbasket geschrieben hat ;-)

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  1. Ja, das sind Einnahmen aus Gewerbebetrieb und diese sind sowohl beim Finanzamt zu erklären, als auch das Gewerbe bei der Gemeinde anzumelden.
  2. Eine Einkommensteuererklärung gibst du jedes Jahr ab.
  3. Nur als Hinweis, da du denke ich unter die Kleinunternehmerregelung fallen wirst; grundsätzlich sind die Produktplatzierungen sonstige Leistungen im Sinne des Umsatzsteuerrechts und müssten dementsprechend auch so behandelt werden. Wie gesagt, das ist nur ein Hinweis, da du wahrscheinlich eh Kleinunternehmer bist.
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