Was es auch zu beachten gibt ist auf jeden Fall, falls du arbeitest, sie einen gewissen Geldbetrag nicht übersteigt, da wird dann auch gleich gestrichen...schau dir die Beiträge auf http://www.jobmensa.de/ratgeber/gesetze-finanzen/finanzen/kindergeld zum Thema an, wird dir wahrscheinlich einiges beantworten können.

Grüße

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Die Sache ist, ihr braucht ein geregeltes Einkommen mit dem ihr rechnen könnt. Und die Bank braucht das auch, denn die will ja wissen, ob und wie sie ihr Geld zurückbekommt. Ich an eurer Stelle hätte Angst das alles nicht stemmen zu können, aber lies dich doch mal hier rein:

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Vielleicht findest du den Kniff wie es funktionieren könnte, oder den Grund warum es nicht geht, der dir das erstmal ausredet, bis du wieder eine sichere Einkommensquelle hast. Am besten auch erst nach der Probezeit in der neuen Firma ;)

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Hey, die Privatkrankenversicherung nimmt dich schon auf, die Sache ist allerdings die Beiträge steigen extrem an, solltest du unter die Härtefallregelung für schwerwiegende chronische Krankheiten fallen. Überlegen solltest du dir also, ob dein Heuschnupfen dein alltägliches Leben so schwer beeinträchtigt, dass du nicht "normal" Leben kannst. Allerdings rennst du wahrscheinlich nicht alle 2 Sekunden zum Arzt deswegen?

Sollte die Krankheit sich erst im Laufe der Vertragslaufzeit entwickeln, übernehmen PKV die volle Summe, nur so nebenbei.

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Das ließt sich als ob du von einer ganz normalen Genossenschaft sprichst. Bitte erläutere doch nochmal den Sachverhalt so das die Trennung zwischen der Genossenschaft von der du sprichst und dem Verein klarer wird.

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Wenn das für dich okay ist, kannst du den Vorschlag ja mal bringen. Du solltest danach gehen, was kannst du mit dir selbst vereinbaren, nicht was andere sagen :)

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http://www.jobmensa.de/faq-studenten/allgemeine-informationen/steuern/lohnsteuer dürfte für dich noch ganz interessant sein, verdeutlicht das Ganze.

Wie ist das dann eigentlich bei Fahrt-/Werbungskosten, darf ich die nur für meinem Hauptarbeitsplatz/Job berechnen oder auch zum Rest? Habe noch irgendwas mit "1x am Tag für die Hinfahrt", fällt mir aber gerade ein und möchte kein extra Thema dafür aufmachen :)

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Ganz pauschal auf die Frage solltest du einen Blick hierauf werfen: http://www.steuertipps.de/lexikon teilweise findet man da vielleicht Begriffe, die einem etwas ins Gedächtnis rufen. Zudem gibt es noch Formulare, Rechner und sowas. Das mit der Mwst. wurde ja bereits erwähnt. Du könntest auch Werbungskosten vorziehen, Computer, Tablets und Notebooks kannst du zumindest anteilig anrechnen.

Aritkel: wiwo.de/finanzen/steuern-recht/steuerendspurt-2013-tipps-fuer-privatleute/9195880-4.html handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/steuern/vor-jahresende-last-minute-steuern-sparen/9028782.html

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§ 1754 BGB wird hier nur wirksam, wenn das Familiengericht dies nach § 1772 BGB ausdrücklich bestimmt hat. Fehlt diese, gilt § 1770 Abs. 2 BGB - du hast also 4 Eltern und bei bei allen Erbberechtigt, wenn ich mich richtig erinnere. Zusätzlich gabs da aber auch noch eine Klausel wie es mit den Verwandten der Adoptiveltern aussieht und deinem Anspruch dahingehend, ich meine dazu muss man als minderjähriger adoptiert worden sein.

Ob die Paragraphen noch stimmen weiß ich auch nicht 100%, entschuldige

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