Heirat in der Wohlverhaltensphase, Steuerklassenänderung wo und wie? Berechnung des pfändbaren Betrages bei Eheschließung?
ich hätte folgende Frage ...
Im September diesen Jahres wird meine Insolvenz beendet sein. 7 lange harte Jahre! Mein Freund und Ich würden gerne heiraten .... Ich bin berufstätig und regulär pfändbarer Betrag vom Lohn ... Mein Freund ist Student ohne bzw. mit ganz geringem Einkommen
Wenn wir jetzt - vor Ende der Insolvenz - heiraten würden .... müsste ich doch Steuerklasse IV nehmen und mein zukünftiger Mann dann Steuerklasse V (weil eben noch Student).
Wie wäre dann eigentlich der pfändbare Betrag zu rechnen? Muss die Steuerklassenänderung dann über den Treuhänder erfolgen?
Für eine Info wäre ich sehr dankbar.
Vielen Dank vorab und noch einen schönen Tag.
Privatinsolvenz,
Eheschließung