Guten Tag, Mein verstorbener Vater hat gemeinsam mit seiner 2. Frau ein Berliner Testament verfasst (ich bin sein Kind aus 1. Ehe). Sie haben sich gegenseitig zum Alleinerben erklärt, aber keinen Schlusserben angegeben.
Als ich die Frau meines Vaters darauf ansprach, meinte sie, als einziges leibliches Kind (sie selbst hat keine Kinder, dafür aber 2 Brüder) sei ich automatisch die Schlusserbin.
Jetzt lese ich aber überall, dass nach Verscheiden des 2. Ehegatten die gesetzliche Erbfolge eintritt - aber für wen? Für meine "Stiefmutter", die nur Erben 2. Grades (ihre Brüder) hätte oder auch für meinen Vater (der ja das Testament mitunterschrieben hat und dessen Tochter nun in gewisser Weise ausgeschlossen wurde)?
Nach dem was ich verstanden habe, wären die Brüder meiner Stiefmutter Schlusserben?
Das Testament wurde von ihnen ohne notarielle Beratung aufgesetzt. Dementsprechend weiß ich nicht, ob ich bewusst als Schlusserbin ausgegrenzt wurde oder ob sie einfach davon ausgingen, dass ein leibliches Kind, selbst wenn es vom erstverstorbenen Ehegatten stammt, automatisch erben würde. Ich weiß, dass ich einen Pflichtteil einfordern kann, aber ich möchte zunächst einmal sicher sein, was genau der letzte Wille meines Vaters war.
Vielen Dank im Voraus.