Guten Tag zusammen,
angenommen es läge folgende Situation vor:
Fahrzeughalter verstirbt, dessen Auto steht auf einer öffentlichen Straße geparkt. Da der Verstorbene logischerweise keine Versicherungsbeiträge mehr zahlt, wird das Fahrzeug schließlich vom Straßenverkehrsamt entsiegelt. Ordnungsamt tritt in Aktion und lässt das Fahrzeug abschleppen.
Wenn es Erben gibt, hätten diese die entstandenen Kosten durch die Ersatzvornahme zu tragen?
Laut meinen Recherchen sind jedenfalls die Schulden zu tragen, die zu Lebzeiten des Erblassers entstanden sind. Im vorliegenden Fall ist dieser ja aber bereits verstorben gewesen.
Freue mich auf Antworten oder Anregungen.
Vielen Dank!