Oh in gewisser Weise doch !!! Unser Vermieter vor 4Jahren hat anstatt den Tank vollzumachen fast monatlich je nur 500Liter getankt ......der Heizölpreis war somit um ein vielfaches höher als er normalerweise wäre . Da wir wegen falscher Nebenkostenabrevhnung eh beim Anwalt waren kam das ganze vor Gericht ! Die Richter entschieden in allen 3 Instanzen zu unseren Gunsten mit der Begründung ein Vermieter sei verpflichtet möglichst wirtschaftlich (günstig) die Umlagekosten für seine Mieter zu gestalten ! Wir mussten nicht den tatsächlichen Betrag den der Vermieter ausgegeben hatte bezahlen, sondern den Betrag den ein aufeinmal gefüllter Öltank zu einem vom Gericht ermittelten Jahretiefpreis gekostet hätte ! Ausserdem mussten wir auch nur die zu gleichen Konditionen aber um fast die Hälfte günstigere Gebäudeversicherung zahlen obwohl der Vermieter bei einer viel teur eren versichert war .
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