Antwort
Vielen Dank für die Antworten. Der Fall stellt sich für mich etwas kompliziert dar. Ich bin seit mehr als 10 Jahre selbständig und freiwilliges Mitglied in einer GKV. Da mein bishergies Einkommen über der Bemessungsgrenze lag, zahlte ich den Höchstbeitrag. Nun, mit 65, fällt der Hauptbrocken an Einkommen seit Ende Mai durch Vertragsende weg. Was mir noch bis Jahresende bleibt sind variable, umsatzabhängige Provisionseingänge, die aber selbst unversteuert geringer sind als die Bemessungsgrenze. Wie und was muss ich der GKV nachweisen und einreichen?