Meine Eltern haben ein so genanntes Berliner Testament. Mein Vater ist bereits verstorben, somit ist meine Mutter die noch jetzige Erbin. In dem Testament wurde

bestimmt, dass der überlebende Teil zunächst alles bekommt, nach dessen Ableben die beiden Kinder.

Wenn jedoch die Mutter einen bevorzugt und ihm das Haus zu Lebzeiten überschreiben würde, wie sieht es dann nach dem Ableben der Mutter mit

dem Pflichtteilsanspruch aus. Hat die Schwester dann auch noch Ansprüche

auf den Pflichtteil oder muss sie damit rechnen, garnichts mehr zu bekommen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar und verbleibe

mit freundlichem Gruß