Antwort
Ich bin freiberuflicher Künstler und habe eine Rückzahlung vom Stromanbieter erhalten. Ich habe davon jetzt 19% abgerechnet und das ganze als Einnahme in meine EÜR und Umsatzsteuererklärung gerechnet.
Ist das richtig?
Hier klingt es so als hätte ich das falsch gemacht.
Aber bei mir ist es ja nicht Privat sondern es wurde der monatlich bezahlte Betrag ja vorher ja als Betriebsausgabe gerechnet. Dann muss ich es ja als Einnahme verrechnen oder doch nicht?