Der AG bezieht sich immer auf den Einstellort und somit Standort. Unser Standort hat aber noch 3 Außenstandorte, die im Umkreis von max. 50 km liegen. Der AG sagt: Auch wenn UNRAST Mitarbeiter zu einem dieser Standorte fahren, werden keine Fahrgelder bzw. Tages pauschalen gezahlt. Unsere UNRAST Mitarbeiter sind Weltweit unterwegs, daher kommen solche Einsätze eher selten vor. Alle Mitarbeiter die weiter als 80 km vom Einstellort entfernt wohnen, können dann ein Hotel nehmen und bekommen Fahrgelder erstattet. Wir sind aber der Meinung, dass der AG Fahrgelder immer erstatten muss bei UNRAST Mitarbeitern, weil diese auch keine Anwesenheitspflicht im Betrieb haben. Wie seht Ihr das???