Eine Restschuldversicherung sichert das Risiko des Kreditnehmers gegen Tod, Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab. Dabei sind die drei Bausteine einzeln oder in Kombination abschließbar. So benötigt zum Beispiel ein Beamter nur eine Absicherung gegen Tod, da er im Arbeitsunfähigkeitsfall durch seinen Arbeitgeber abgesichert ist und auch kaum arbeitslos werden dürfte.
Eine Restschuldversicherung wird durch fast alle Banken automatisch mit dem Kredit angeboten. In den meisten Fällen wird dem Kreditnehmer erklärt, dass diese Restschuldversicherung Pflicht ist, um den Kredit zu bekommen. Dies ist jedoch nicht so!
Nach neuester Rechtssprechung ist der Kreditnehmer nicht verpflichtet eine Restschuldversicherung abzuschließen, auch wenn es von der Bank gefordert wird.
Das Problem: Schließt er diese Restschuldversicherung nicht mit ab, wird er in vielen Fällen auch den Kredit nicht bekommen.
Unser Tipp: Wenn Sie keine Alternative haben, schließen Sie die Restschuldversicherung mit ab. Wie bei jeder Versicherung haben Sie auch hier ein Widerrufsrecht. Ist der Kredit einmal an Sie ausgezahlt widerrufen Sie einfach die Restschuldversicherung. Wichtig: Immer per Einschreiben mit Rückschein!!!