Ein ganz klares Nein! Als Beamter auf Lebenszeit sind Sie in der Regel unkündbar. Bei Krankheit übernimmt der Arbeitgeber komplett die Weiterzahlung der Bezüge. Es macht aber Sinn, falls es sich um eine höhere Kreditsumme handelt, eine separate Todesfallversicherung abzuschließen. Sollten Sie allerdings Probleme mit den Gesundheitsfragen haben und somit keine Todesfallabsicherung über einen externen Anbieter erhalten, können Sie über eine "eingebaute" Todesfallabsicherung durch die kreditgebende Bank nachdenken, da hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden.
Immer wichtig: Der Beitrag zur Restschuldversicherung wird auf den Nettokreditbetrag aufgeschlagen, d.h. Sie zahlen somit auch Zinsen für den Restschuldversicherungsbeitrag, was die monatliche Rate erheblich verteuern kann.