Erstmal Garantie ist nicht gleich Gewährleistung, wenn du das meintest.
Dann zum eigentlichen, nein Verpackung brauchst du nicht aufzuheben, es ist dem Kunden nicht zumutbar Berge von Verpackungsmüll zu lagern, nur damit man bei einem Leistungsfall die Gewährleistung erhält. Es sieht ein wenig anders aus, wenn einem die Sache nicht mehr gefällt und deswegen umtauschen möchte, aber das ist hier nicht der Fall. Insofern ist eine Reklamation auch ohne Originalverpackung möglich.
Man kann von einer Reklamation ausgehen, weil du 3 Versuche zur Nachbesserung gegeben hast, diese wurden nicht funktionstechnisch zufrieden erfüllt bzw. mangelfrei an der Sache ausgeführt. Du hast also nach §437 Nr 2 BGB das Recht vom Vertrag zurück zutreten i.V.m. § 440 BGB (2 Versuche zur Nachbesserungen waren nur notwendig) und § 323 BGB. Schadensersatz fällt in deinem Fall wohl eher weg. Du solltest den vollen Preis zurück erhalten, und nicht etwa nur den Zeitwert.