Was sind Kosten der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unterhaltung eines Hauses?
Mein Vater hat in seinem Testament seiner Frau ein lebenslanges Wohnrecht in seinem Haus eingeräumt; meinem Sohn das Haus vererbt. Im Testament hat er ebenso festgelegt, wer die Kosten für das Haus (Nebenkosten, Versicherungen) zu tragen hat; u. a. hat er formuliert: "alle mit dem Haus zusammenhängenden Instandhaltungs- und Renovierungskosten und alle Kosten der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unterhaltung des Hauses."
Was versteht das Gesetz unter den Kosten der gewöhnlichen und außergewöhnlichen Unterhaltung eines Hauses? Ist darin auch die Grundsteuer enthalten? Oder hat die mein Sohn zu tragen?
Grundsteuer,
kosten,
WOHNRECHT