Hallo,
ich habe eine Frage zu einer Mieterhöhung durch meinen Vermieter:
Dieser hat nun am 03.05.12 meine Zustimmung zu einer Mieterhöhung zum 01.07.12 gefordert und freundlicherweise gleich mit Klage bei Nichtzustimmung gedroht.
Die Mieterhöhung ist berechtigt und in Höhe und Berücksichtigung des Mietspiegels (die Mieten in Potsdam sind unglaublich gestiegen) leider gerechtfertigt.
Aber:
Die o.g. Frist ist nicht korrekt. Die Überlegensfrist müsste bis zum 31.07.12 dauern und die Mieterhöhung dürfte erst zum 01.08.12 gefordert werden. Daher ist das Mieterhöhungsverlangen aus meiner Sicht nicht zulässig und unrechtmäßig.
Daher mein Gedanke: Soll der Vermieter ruhig klagen - er wird einen Prozess verlieren.
Was sollte ich nun tun?!
Ich tendiere dazu gar nichts zu tun und die Frist schlichtweg verstreichen zu lassen. Ich würde ihn also nicht auf seinen Fehler hinweisen, was ich ja auch nicht muss.
Wie sehen Sie das bzw. wie sollte ich mich verhalten?
Besten Dank und Gruß aus Potsdam
Hans