Antwort
Hast Du sogar schon einen Mahnbescheid bekommen? Dann kannst Du hier lesen, wie Du widersprechen kannst. https://germania-inkasso.de/lexikon/widerspruch-gegen-den-mahnbescheid/
Wichtig ist aber, dass Du Die Kündigung beweisen kannst. Als Kündigungsbestätigung, Einschreiben, o.ä.
Ansonsten kannst Du Dich hier beraten lassen: https://www.caritas.de/hilfeundberatung/onlineberatung/schuldnerberatung/start