Antwort
Hallo, ja, auch Kleinunternehmer müssen in der Einkommensteuererklärung den Gewinn seines Gewerbes angeben, diese sind "Einkünfte aus Gewerbebetrieb" oder "Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit". Sicher mußt Du eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen. Das ist Einnahme minus Ausgabe = Gewinn. Nun sind die Einkünfte in der EK-Steuer anzugeben. Nach Abzug von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen etc. ergibt sich das zu versteuernde Einkommen. Aus diesem zu verst. Einkommen errechnet sich die Einkommensteuer. Liegt das zu verst. Einkommen unter 8.004,--= Freigrenze Grundtabelle (16.008,-- (Splittingtabelle), zahlt Du keine Einkommensteuer. Viele Grüße Maurizia