Antwort
Eigentümergemeinschaft weiß ich nicht genau
Laut Mietrecht darf man nach 22 oder sogar um 3 Uhr Nachts Duschen, aber man muss leise sein, und alles einseifen abduschen usw muss innerhalb einer halben Std erledigt sein, Klospülung gehört zum Wohnbereich und kann natürlich normal benutzt werden, ansonsten fast was Lärm angeht die Hausordnung oder der Mietvertragmerschaft weiß ich nicht genau, aber normale Mieter,,