Antwort
Versicherungsverträge die nicht mit einer Unterschrift bestätigt wurden
gelten als " schwebend unwirksam " und können auch mit dieser Begründung gekündigt werden.
Von daher hat ein Unternehmen rein gar nichts von diesem Vertrag, außer schlechte Presse. Manche Unternehmen freuen sich auch über schlechte Presse um überhaupt mal im Gespräch zu sein, dass sind jedoch die wenigsten Unternehmen.