Die Ablösesumme ist im Vertrag zwischen Zeitarbeitsfirma und Entleiher geregelt. Da steht drin, wie hoch die Summe ist und ab welchen Zeitpunkt (also wie lange die Firma dich ausleihen muss) damit diese entfällt, wenn sie entfällt. Es ist quasi vertraglich ausgeschlossen, dass die Firma dich kostenfrei übernehmen kann, selbst dann nicht, wenn du bei der Zeitarbeitsfirma kündigst und dann bei dem Betrieb anfängst. Es sei denn, die vertraglich vereinbarte Zeit ist verstrichen, aber um welchen Zeitraum es sich handelt kann man nur im Vertrag sehen.
Auch in deinem Arbeitsvertrag bzw. Zusatzinformationen muss zum Thema Übernahme etwas stehen.
Wie wäre es einfach damit, dass deine Chefin sich mit der Zeitarbeitsfirma hinsetzt und verhandelt, vielleicht lenken die ja ein.
Oder deine Chefin beschäftigt dich einfach solange über die Zeitarbeitsfirma weiter bis die Ablösesumme entfällt. Maximal kann sie dies ja 18 Monate, dann muss sie dich übernehmen oder du musst gehen.(gesetzlich festgelegt)