Antwort
Es ist eine gemeinsame Feststellungserklärung zu erstellen und einzureichen. Dort wird der Gewinnanteil je Beteiligtem ermittelt. Und dieser Wert, bei euch vermutlich 50% pro Person, kommt dann in eure jeweilige Einkommensteuererklärung. Zusammenveranlagung ist ja nur nach Heirat oder eingetragener Partnerschaft möglich.