Immobilie GmbH

Ich überlege mir einen Mehrfamilienhaus (mit einer niedrigen Eigenkapitalquote) als Kapitalanlage zu erwerben.

Da niemand weiss wie sich die Weltwirtschaft in den nächsten Jahren entwickeln wird, bevorzuge ich die Immobilien mit einer GmbH zu erwerben.

Vorteile:

  • Falls die GmbH pleite geht, bin ich persönlich nicht haftbar und könne ein ganz normales Leben führen.
  • Der zusätzliche Vorteil einer GmbH ist das man weniger steuer zahlt wenn die Gewinne nicht ausschüttet werden.

Nachteile:

  • In der GmbH gilt der erzielte Verkaufspreis als Erlös und muss (abhängig vom restlichen Buchwert) unter Umständen auch voll versteuert werdenKauft man die Immobilie nicht durch einer gmbH sondern privat, muss man keine Privat kann eine Immobilie nach 10 Jahren steuerfrei mit Gewinn veräußert werden
  • Der zweite Nachteil: Die Gründung einer Gmbh ist aufwändiger, es muss eine doppelte Buchhaltung gemacht werden, es muss bilanziert werden, es gibt jährliche Mindeststeuern usw. Alles in allem ein gewisser jährlicher Aufwand, der sich rechnen muss. Die GmbH Lösung macht also nur unter 2 Grundvoraussetzungen Sinn:

Also habe ich mir das so überlegt: Ich kaufe das Mehrfamilienhaus mit einer GmbH zum beispiel für 300000€. Nach 10 Jahren ist das Mehrfamilienhaus abbezahlt. Ich verkaufe die Immobilien (nicht die GmbH sondern nur die Immobilie) die meiner GmbH gehört an mir selbst, für 300000€. Da der Verkaufspreis = Anschaffungskosten zahl die GmbH beim verkauf keine Steuer. Da aber 300000€ heute viel weniger wert sind als in 10 Jahre würde ich die Immobilie unterbewertet kaufen. Nachdem die Immobilie mir (privat) gehört, warte ich gerne zusätzliche zehn Jahre (profitiere von den Mieteinnahmen ) und veräußere die Immobile nach 10 Jahren steuerfrei.

Ist das möglich?

(Bitte keine Kommentare wie: "du muss zusätzliche kosten für Reparaturen mit berücksichtigen" oder "keine Bank finanziert eine GmbH...." oder " Du musst Lehrstand berücksichtigen...." oder "du wirst keine Immobilie finden die in zehn Jahren abgezahlt ist" Das ist hier nicht die Frage)

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Lieber Peter91,

Bei ernsthaftem Interesse bitte ich um Kontaktaufnahme.

Ich besitze z.Zt. über 20 Objekte (MFH, Gewerbe, Fachmärkte) in verschiedenen Konstellationen (Privatvermögen, GmbH, GmbH & Co. KGs).

Kann Ihnen über alles aus meinem Erfahrungsschatz berichten, nicht nur aus. Lehrbüchern.

MfG, MR

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Hallo,

wenn die Zwangsversteigerung schon "droht" muss man zunächst schauen, wie weit die Sache schon fortgeschritten ist und wie die Rahmenbedingungen sind (insbesondere Verhältnis zu den Gläubigern). Grundstätzlich kannst Du die Immobilie aber bis zur ZV immer freihändig verkaufen, Du musst nur vorab klären, zu welchen Bedingungen die Gläubiger freigeben (ich gehen mal davon aus, dass Grundschulden eingetragen sind?).

Im freihändigen Verkaf kannst Du natürlich auch den Weg der Versteigerung wählen. Hierzu wendest Du Dich an einen Grundstücksauktionator. Der Weg der freiwilligen Versteigerung bietet, insbesondere bei Not leidenden Immobilien, immer wieder interesssante Potential!

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Guten Morgen!

wenn Du schreibst, dass Du zwei Wohnungen nebeneinander besitzt, gehe ich jetzt mal davon aus, dass diese ein einem Mehrfamilienhaus sind und dieses nach WEG geteilt ist. Dann wäre Deine Zusammenlegung als bauliche Maßnahme durch die Eigentümerversammlung zu genehmigen.

Grüße, M.

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