Guten Morgen!
wenn Du schreibst, dass Du zwei Wohnungen nebeneinander besitzt, gehe ich jetzt mal davon aus, dass diese ein einem Mehrfamilienhaus sind und dieses nach WEG geteilt ist. Dann wäre Deine Zusammenlegung als bauliche Maßnahme durch die Eigentümerversammlung zu genehmigen.
Grüße, M.