Antwort
Bei der freiberuflichen Tätigkeit kann man entweder ein Gewerbe anmelden oder auf Steuernummer arbeiten. Das kommt aufs Gewerbe an. Bei der Steuererklärung musst du dann die Sektion für Selbständige Tätigkeiten noch zusätzlich ausfüllen. Du kannst dich dann bei der deutschen Rentenversicherung in den ersten 3 Jahren von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei der Besteuerung kommt es dann darauf an, wie viel du insgesamt verdienst. Dann kann es schon sein, dass sich durch die Steuerabgaben ein weiterer Job nicht mehr lohnt.