Hallo,
bei einer Geschäftsveräußerung im ganzen gibt es die Sonderregel diese als Nettobetrag anzugeben,soweit ich weiss? Kann ein Kleinunternehmen (welches keine Steuervorabzug nehmen kann ,diese dann im ganzen mit dem Nettobetrag bezahlen? D.h. Firma mit Überschusseinnahmenrechnung verkauft im ganzen sein Betrieb Netto an Kleinunternehmen , der profitiert, da er Netto zahlt (da er ja sonst nicht die Steuer zurückholen kann/gelten machen kann wegen Kleinunternehmen bis 22000€)