Du kommst so viel schlechter weg als wenn dein AG dies bezahlen würde.

Beispiel: Du hast einen Steuersatz von 33% und schon mit eigenen Fahtkosten über 1000 Euro Werbungskosten. Nun kannst du deine 3000 Euro auch als Werbungskosten geltend machen. Dein zu versteuerndes Einkommen sinkt somit nochmal um 3000 Euro was ohne Progression etc über den Daumen gepeilt dir dann 1000 Euro (33% von 3000 Euro) Steuerrückerstattung vom Finanzamt bringt. Du zahlst also quasi 2000 Euro aus eigener Tasche für deinen Arbeitgeber!!!

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Jemand hat mir nun gesagt diese Rückzahlung könnte ich so nicht in der Steuer angeben. Ich sollte eher einen Einspruch vom Steuerbescheid von 2013 machen. Ist das so richtig?

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Vielen Dank schonmal für eure Antworten. Warum ich auf eine außergewöhnliche Belastung komme ergibt sich hier:

http://www.finanztip.de/krankheitskosten/

@LittleArrow: Eine Ratenzahlung wäre vielleicht sinnvoller gewesen aber dann hätte ich bis zur kompletten Tilgung immer noch keine Krankenkassenleistungen annehmen können. Ich musste dann einen Kredit aufnehmen um diese Beiträge nachzubezahlen und wenn ich wenigstens was von der Steuer zurück bekommen könnte wäre die Tilgung einfacher.

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