Wie waere es denn mit einem Fussballverein, eine sehr attraktive und lukrative Nische, z.B. Borussia Dortmund. IT Dienstleistungen ist ebenfalls sehr interessant, dort z.B. Bechtle.
Silber ist genauso wie Gold auch eine spekulative Anlageform und mit entsprechenden Risiken verbunden. Das heisst, wenn Du in Deinem Gesamtportfolio einen Anteil fuer riskante Anlagen reserviert hast, passt es da rein.
Auf dieser Seite gibt es jede Menge Information rund um das Kleingewerbe: http://www.kleingewerbe.com/
Was die Kosten angeht kommen vor allem die Kosten auf dich zu die du benoetigst um dein Kleingewerbe zu betreiben, z.B. Miete falls du etwas mietest etc.
Klar kannst Du den Vertrag unterschreiben, die Frage ist nur ob Du das moechtest. Ist denn klar, dass die Firma weiter bestehen bleibt? ist die Zahlung der Arbeitsloehne gesichert?
Hilfe gibt es vor allem in der Gruendungsphase, z..B. http://www.existenzgruender-helfer.de
Das ist unter den Werbungskosten einzusetzen, naheres findet sich dazu auch hier, http://www.steuertipps.de/lexikon/s/sprachkurs. Wobei es bei Dir schwierig aussieht, da Du arbeitest die Kurse aber nicht selber gemacht hast.
Am besten Du sprichst mal mit der Familienkasse, http://www.familienkasse-info.de/
Nein das geht nicht ein passendes Urteil dazu hat der BGH gefaellt Az. VI ZR 296/08. Begruendung ist, dass man sich den Risiken in einer solchen Situation bewusst sein muss.
Erhaelt sie eine Bezahlung, aehnlich wie im Zivildienst, dann wird der Traeger der Einrichtung fuer die Versicherung sorgen. Ist es ohne Bezahlung wird sie wie bisher unter der Familienversicherung laufen (ich gehe mal davon aus, dass sie bisher so versichert war).
Es gibt formale Anforderungen an eine Nebenkostenabrechnung, guck mal bei der Online Ausgabe von Capital (capital.de/immobilien/recht/100027835.html). Falls du im Mieterschutzverein oder aehnlichem bist, pruefen die gerne deine Abrechnung.
Nach Meinung einiger Haendler ist das eine kurzfristige Sache. Aehnliche Szenarien gab es in der Vergangenheit oefter mit anderen Unternehmen, bei denen die Aktie kurzzeitig unter Druck geriet und sich dann wieder erholte.
Da dein Vater gestorben ist, bist du erst einmal der Erbe und damit verantwortlich, auch Schulden werden vererbt. Ein Erbe laesst sich aber auch ausschlagen, das bedeutet du verzichtest komplett auf das Erbe oder deinen Erbteil. Falls du keine Rechtschutzversicherung hast, kannst du dich z.B. bei der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Uebrigens auf die Verjaehrung wie von mig112 vorgeschlagen wuerde ich nicht setzen, da die Verjaehrung gehemmt, also unterbrochen bzw. gestoppt wird beir Verklagung.
Ab dem vierten Lebensjahr kann man ueberpruefen lassen, ob die Betreuung des Kindes eine Arbeitsaufnahme ermoeglicht und in welchem Umfang.
Es gibt Foerderkredite der KfW, ich weiss allerdings nicht in wie weit das fuer dich interessant ist. ich habe letztens noch einen Artikel gelesen, der auf deine Situation verweist, die Baulobby arbeitet da mit Hochdruck dran um auf die Regierung Druck auszuueben, wietere Foerdermittel zur Verfuegung zu stellen.
Der Aushang eines Preisverzeichnises und die allgemeinen Geschaeftsbedingungen ist Vorschrift fuer Banken. Diese muessen fuer den Kunden leicht einsehbar angebracht werden, oft im Eingangsbereich. Auf Verlangen muessen diese auch ausgehaendigt werden. Also einfach mal nachfragen bzw. darauf bestehen.