Wenn jemand das Parkverbotsschild deshalb übersieht, muss er meines Erachtens nicht zahlen. Denn dann erreicht ihn ja das Verbot nicht. In diesem Fall würde ich den Strafzettel nicht hinnehmen und dagegen mit Einspruch oder Widerspruch vorgehen.

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Ja, der Kaufvertrag mit dem Vater ist wirksam. Denn der Sohn trat berechtigt als Vertreter für den Vater auf und hat dies deutlich gemacht, indem er sogar unter seinem Namen handelte. Der Vater sollte daher immer berechtigt und verpflichtet werden. Du kannst dich nicht davon lösen, weil du ersichtlich mit dem Vater den Kaufvertrag geschlossen hast.

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