Habe eine ETW in einer Zwangsversteigerung erworben. Habe die zwei Jahre knapp renoviert und einfach nicht verkauft bekommen. Selbst auch nicht bewohnt. Für meinen Hauskauf habe ich die Wohnung beliehen. Jetzt zu meiner Frage, wenn ich die ETW verkaufe, wird dann die Spekulations- oder Einkommensteuer geschmälert durch die Rückzahlung (weniger Gewinn) der Buchgrundschuld oder zählen nur professionelle Renovierungs- und/oder Kaufnebenkosten? MfG und Danke vorab.