Kann ich Internet und TV meines Mieters nach Kündigung abschalten auch wenn er nicht ausgezogen ist?
Es handelt sich um eine Mieterin die nach mehrmaliger Störung des Haus- und Hoffriedens eine Kündigung in zweifacher Ausführung erhalten hat (Vermieter und Anwalt). Diese Kündigung tritt zum 31.August in Kraft. Nun hat die Mieterin (Hartz4 Bezieher) schon mitgeteilt das sie auf eine Räumungsklage wartet. Kann ich nun ab ersten September das Internet und den TV Anschluss kappen?
Bzw. Ist es möglich die Person noch schnell los zu werden? Da die Post sich nicht mehr traut Pakete und Briefe zuzustellen. Und auch andere Mieter Angst haben.
Da die Person ziellos mit einem 25cm Küchenmesser vermehrt übern Hof läuft.
Kündigung,
vermieter