Guten Morgen,

Ich habe in 2007 bei meiner damaligen Bank einen Kredit zur Firmengründung aufgenommen und zur Absicherung eine Risiko-Lebensversicherung hinterlegt. 2011 musste ich Insolvenz anmelden. In 2017 habe ich die Restschiuldbefreiung erhalten. Nun habe ich die Bank gebeten die Risiko-Lebensversicherung wieder freizugeben. Die Bank beruft sich aber ab auf § 301 Abs. 2 InsO und verweigert die Freigabe.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass die Lebensversicherung freigegeben werden muss, nachdem ich die Restschuldbefreiung erhalten habe. Ist es rechtlich wirklich so, das die Bank weiterhin die Hand auf die Risiko-LV zur Absicherung Ihrer Ansprüche halten und die Freigabe verweigern darf?

Vielen Dank für die Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus