Das Hartz IV-Gesetz regelt die Grundsicherung durch das Arbeitslosengeld II (ALG II) für erwerbsfähige Hilfebedürftige. Benannt wurde das Gesetzt nach Peter Hartz, der wesentlichen Anteil an der Gestaltung des Gesetzentwurfes hatte.
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Oft bieten Versicherungen und auch Banken spezielle Tarife für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes an. Einfach nachfragen, kostet ja nichts!
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Eine Kündigungsmöglichkeit aufgrund der Zusammenlegung zweier Haushalte besteht nicht, so denke ich. Vielleicht, wenn ihr beide bei der gleichen Versicherung seid. Wieso sollte die eine Versicherung der anderen den Kunden überlassen?!