Ich würde das Thema so einschätzen. VWL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, somit liegt es in der Entscheidung des AG ob er diese für einen halben Monat in voller Höhe bezahlt, eine Teilzahlung vornimmt oder die Zahlung bereits ganz einstellt.
Ein "richtig oder falsch" wird es in diesem Falle denke ich nicht geben. VWL Verträge können durch eine Rate mehr oder weniger im Jahr nicht überbezahlt werden und Probleme entstehen auch keine wenn beide Firmen die vollen VWL zahlen würden, du kannst ja schließlich auch selbst Einzahlungen auf die meisten Verträge vornehmen.
Für eine eindeutige Antwort müsstest du bei beiden Arbeitgebern nachfragen wie diese deinen Fall handhaben. Ich drücke dir die Daumen dass beide AG die vollen VWL leisten ;-)