Opel ist nicht gerettet. Durch die verpulverten Millionen wird die Pleite für die Allgemeinheit nur umso teurer. Gerettet sind höchstens einige Opel-Stimmen für die Wahl.

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Voraussetzung für das Bilden von Rücklagen ist, daß man entsprechenden Überschuß hat. Bei ansteigender Arbeitslosigkeit und immer mehr ausufernden Billigjobs werden immer weniger Menschen dazu in der Lage sein.

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Meiner Auffassung nach ist der Standpunkt der Firma im Prinzip korrekt. Das Entgelt muß in Aktiv- und Passivphase gleich sein. Voraussetzung für die Richtigkeit ist aber, daß dies während der Aktivphase tatsächlich schon berücksichtigt wurde.

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Es stimmt, daß Anspruch auf Urlaubsgeld nur im Zusammenhang mit tatsächlich genommenem Urlaub besteht. Zu beachten ist aber, daß der Urlaubsanspruch am Jahresende ersatzlos verfällt! Durch "betriebliche Praxis" wird der Anspruch oftmals bis in den März des Folgejahres verlängert, aber ein Recht darauf gibt es nicht. Mit dem Anspruch auf Urlaub verfällt somit auch der Anspruch auf Urlaubsgeld.

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Darf er nicht! Kurzarbeitergeld steht nur Beschäftigten zu, denen nicht gekündigt wurde und die keinen Aufhebungsvertrag unterschrieben haben. Während der Kündigungsfrist muß daher das volle Gehalt bezahlt werden.

§172 Sozialgesetzbuch III

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Mir ist aufgefallen, daß ich mir scheinbar widersprochen habe. Einerseits muß ich demnächst umziehen, andererseits ist es nicht eilig. Aber irgendwie stimmt beides.

Ich muß ausziehen, zumindest vorübergehend, weil das Haus, in dem ich wohne, saniert wird. Nur deshalb habe ich mich auf dem Wohnungsmarkt umgesehen. Im Verlauf des Umsehens bin ich jedoch zu der Erkenntnis gelangt, daß ich in einer bestimmten, eng begrenzten Gegend wohnen möchte. Das Hinziehen in diese Gegend ist nun aber nicht eilig.

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Ich bin kein Großverdiener, sondern ein durchschnittlicher. Ohne die Rücklagen wäre die angestrebte Wohnung und Wohnlage definitiv zu teuer, wenn auch nicht völlig unmöglich.

Warum ich keine Wohnung kaufe? - Ich habe in den letzten Monaten den Wohnungsmarkt beobachtet, auch hinsichtlich Eigentumswohnungen. Dabei kam ich zu der Erkenntnis, daß Wohnungen mit dieser Miethöhe mit dem vorhandenen Kapital nicht zu bekommen sind.

Es geht mir übrigens nicht um eine besonders luxuriöse oder große Wohnung. Ich habe nur die Vorstellung, die letzten 20-30 Jahre meines Lebens in einer ganz bestimmten Gegend zu verbringen, wo ich mich wohlfühle. Wichtiger als die Wohnung ist mir ihr Standort, und damit bin ich auf wenige Straßen fixiert. Es eilt nicht, ich warte bis eine Wohnung frei wird. Aber dann möchte ich sie auch bekommen.

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Die Frage ist doch, ob man einen positiven oder einen negativen Eintrag bekommt. Wenn alle Raten pünktlich bezahlt werden, ist das günstig für die Schufa-Auskunft. Positive Einträge sind besser als gar keine.

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Ich habe die Antwort inzwischen selber gefunden. Sie steht hier:

http://www.stern.de/wirtschaft/immobilien/immobilien/:Wertsicherungsklausel-Mieten/619507.html

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Vielen Dank für die Antworten. Im Moment ist es noch nicht akut und wird es hoffentlich auch nicht. Ich möchte mich nur für den Fall der Fälle informieren. - Umgerechnet auf die einzelnen Monate würde ich natürlich weit weniger als die 840 € Einkommen haben. Demnach müßte der niedrigste Beitragssatz von 125,15 € zur Anwendung kommen, wenn ich mich nicht irre.

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Danke für die Antworten.

Was wfwbinde schrieb, entspricht meiner Auffassung: Der Aufstockungsbetrag muss ggf. so erhöht werden, dass der AN weiterhin den vereinbarten Lohn bekommt.

Hoffentlich sieht der Arbeitgeber das auch so.

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