Das war richtig. Nie am Telefon etwas sagen, sondern auflegen.

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Du bist verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit Miete zu zahlen. Wenn du über die Vertragslaufzeit hinaus die Wohnung nicht übergibst, verlängert sich die Mietzahlung, da der Vermieter die Wohnung nicht nutzen kann. Hätte der Vermieter einen Mieter zum 01.09. gehabt, weil dein Mietvertrag am 31.08. endete, könnte er auch noch Regressansprüche stellen.

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Das kann er nur dann, wenn du die Kleidung nicht zurück gegeben hast.

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