Du musst sogar eine ganze Stunde länger bleiben. Pausenzeiten zählen NICHT zur Arbeitszeit.

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Das leidige Thema. Dem Vermieter können noch viele Gründe einfallen, den Hund zu verbieten. Er kann es im Ernstfall vor Gericht bringen und beim "richtigen" Richter und den plausibelsten Gründen wirst du den Hund wieder abschaffen müssen. Wenn du mal nach Gerichtsurteilen googelst, findest du sowohl Urteile für die Auffassung des Vermieters als auch für die Auffassung des Mieters.

Grundsätzlich rate ich davon ab, gegen den ausdrücklichen Willen des Vermieters einen Hund anzuschaffen. Das Leben wird dann nicht einfach werden. In jedem Fall sind das immer Einzelfallentscheidungen und viele Faktoren sind ein Ausschlusskriterium:

Zu kleine Wohnung, Hund bellt ständig, Mitmieter fühlen sich gestört, Hundekacke im Gemeinschaftsgarten, Hundedreck im Hausflur, Hund belästigt Mitmieter ....

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Das kommt drauf an, wo das Kind lebt, falls die Eltern geschieden oder getrennt sind. Derjenige, bei dem das Kind wohnt, hat Anspruch auf das Kindergeld. Ist es das normale Konstrukt Vater-Mutter-Kind Haushalt, dann kann entweder Mutter oder Vater das Kindergeld beziehen. Dann muss man lediglich der Kindergeldkasse die neue Bankverbindung angeben.

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Das war richtig. Nie am Telefon etwas sagen, sondern auflegen.

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Krank zu werden ist zunächst kein Kündigungsgrund. Und gerade bei Ausbildungsverhältnissen bedarf es mehr, um gekündigt zu werden. Da musst du dir keine Sorgen machen. Wichtig ist, dass du pünktlich deine AU abgibst.

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Wenn du die Miete dort zahlst, musst du auch den Strom anmelden. Denn die Zählermiete ist immer fällig, auch wenn kein Strom verbraucht wird.

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Du kannst für die Reparatur ein Gegenangebot (oder zwei) einholen. Der Vermieter ist verpflichtet - wie im Übrigen bei allen Kosten - die günstigste Variante zu nehmen. Das betrifft insbesondere auch Wohngebäude- und Haftpflichtversicherungen.

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Du bist verpflichtet, bis zum Ende der Vertragslaufzeit Miete zu zahlen. Wenn du über die Vertragslaufzeit hinaus die Wohnung nicht übergibst, verlängert sich die Mietzahlung, da der Vermieter die Wohnung nicht nutzen kann. Hätte der Vermieter einen Mieter zum 01.09. gehabt, weil dein Mietvertrag am 31.08. endete, könnte er auch noch Regressansprüche stellen.

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Einen 31.09 gibt es nicht. Wenn du die Schlüssel vorzeitig abgibst, hat die Vermieterin die Möglichkeit eventuell früher zu vermieten. Sie muss es aber nicht!

Jedoch darf sie keine Miete "doppelt" kassieren. Kann sie die Wohnung zum 15.09 vermieten, steht dir die Rückzahlung der halben Monatsmiete zu. Einen Anspruch auf vorzeitige Vermietung hast du aber nicht.

Ich hätte die Wohnung gleich zum 31.08 übergeben nebst Übergabeprotokoll und Schlüsselübergabe, Strom abmelden etc. Du brauchst sie doch eh nicht mehr. Wozu dann die Schlüssel "verwahren".

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Matratzen haben unter einem Bett NICHTS ZU SUCHEN! Die Matratze muss jede Nacht ca. 500 ml bis 1 Liter Schweiß aufnehmen und der muss irgendwie tagsüber wieder verdunsten. Dafür muss die Luft unter dem Bett zirkulieren können. Das hast du aber erfolgreich verhindert, indem du Matratzen in den Zirkulationsraum gepackt hast. Dass da alles schimmelt ist die logische Konsequenz. Der Schimmel breitet sich dann auch aus. Ergo: Du musst die Matratzen erstatten. Ab 100 € gibt es schon halbwegs normale Matratzen. Einige dich mit dem Vermieter, da die Matratzen ja gebraucht waren. Und mach sowas für die Zukunft nicht mehr, da du deine Gesundheit schädigst, wenn du in einem Schimmel-Feuchtbiotop schläfst.

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den Test haben wir zuhause gemacht.

Und somit ist der Test nicht rechtsgültig.

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Du kannst jeden Samstag arbeiten, solange deine Wochenstundenzahl von max. 48 Stunden nicht überschritten wird. Der Samstag ist ein normaler Arbeitstag.

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Die Anmeldegebühr ist und bleibt weg. Da bekommst du nichts zurück.

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Das ist die Schule des Lebens. Da musst du dich jetzt durchbeißen. Mit mimimi kommt man nicht weit. Wenn dich einer belästigt, schlag ihm auf die Finger, wenn dich jemand anschreit, schrei zurück. Also werde erwachsen und stell dich den Herausforderungen. Solche Situationen werden dir im Leben STÄNDIG begegnen.

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ohne das niemand davon wusste 

😀😀😀

Vielleicht ist sie die Alleinerbin? Was sagt das Testament? Warum hat sich niemand im Februar um das Erbe gekümmert? Da hast du wohl verschlafen.

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Die Lärmsituation fällt einem normalerweise schon beim Besichtigungstermin auf. Dazu sind Besichtigungen ja da. Wenn in der Nähe noch Baustellen sind, ist es logisch, dass das mit Lärmbelästigung einhergeht. Ein Kündigungsgrund ist das jedenfalls nicht. Deshalb besorge dir gute Ohrstöpsel.

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