Hallo zusammen, mein Elternhaus wurde mir 1991 überschrieben. Ich habe noch eine Schester. Notariell wurde damals gereglt, dass wenn das Haus von mir verkauft wird, die Hälfte des Erlöses meiner Schwester auszuzahlen ist. Jetzt wurden in den letzten Jahren kleinere Modernisierungsmaßnahmen am Haus durchgeführt und von meiner Mutter die ein Wohnrecht bis zum Tode hatte auch bezahlt. Meine Mutter ist zwischenzeitlich verstorben. Jedesmal wenn Modernisreungsmaßnahmen durchgeführt wurden bekam meine Schester den entsprechenden Betrag der Modernisierung bar auf Ihr Konto überwiesen. Das Haus wurde jetzt von mir verkauft. Kann ich die Schenkungen an meine Schwester, die es ja waren, jetzt bei der Betragberechnung geltend machen?

Würde mich auf eine Anwort sehr freuen

Manni