Antwort
zum Glück unter 1,1 Promille, Du holst den Führerschein einfach nach der Sperrfrist ab.
zum Glück unter 1,1 Promille, Du holst den Führerschein einfach nach der Sperrfrist ab.
das Steuerecht nimmt keine moralische Bewertung vor, ist derjenige beruflich auf den Führerschein angewiesen, dann sind die Kosten Werbungskosten, auf jeden Fall in die Steuerklärung setzen.