Hallo, der Abschluss eines Maklervertrags ist entscheidend wann die Courtage gezahlt wird. Wenn kein Maklervertrag vorliegt gilt die Regel , dass die Provision dann zu zahlen ist, wenn die Aktivitäten des Maklers ursächlich für das Zustandekommen des Verkaufs waren, Das heißt, ohne eine erfolgreichen Verkauf durch einen Makler ist auch keine Provision zu zahlen. [....]. (Vom Support gelöscht).

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Hallo Tobi,

schaut euch doch einmal auf der Seite vom Support gelöscht] um. Dort werden Immobilienmakler bei der Registrierung auf ihre Kompetenzen geprüft. Solltest du in Garmisch-Partenkirchen einen Makler finden, der keine Kompetenzangaben gemacht hat, könntest du ihn darauf hinweisen Kompetenzangaben zu machen, damit du dir ein Bild von Ihm machen kannst. Im Neuigkeiten-Archiv kannst du lesen wie ein kompetenter Makler mit einem Immobilien-Anliegen umgehen sollte. Viele Grüße und viel Erfolg! :)

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