Das ist natürlich ein seehr spezieller Fall, an deiner Stelle würde ich da lieber mal einen Anwalt fragen. Bzw. oder halt das Logo von den Bildern entfernen, dann dürfte es kein Problem sein.

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Am besten fragst du vorher deine Eltern und ihr erkundigt euch bei in dem Account von deinem Dad und schaut, ob das möglich ist. Findet ihr dazu nichts, dann würde ich einfach Kontakt mit dem Support aufnehmen.

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auf jeden Fall direkt bei DHL reklamieren

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Folgende Fragen sind zulässig:

  • "Anzahl der Bewohner (Kinder und Erwachsener)
  • Besteht ein Insolvenzverfahren?
  • Räumungstitel wegen Mietrückständen
  • Beruf und aktueller Arbeitgeber
  • Einkommen (Was steht monatlich für die Miete zur Verfügung?)
  • Haustiere (Betrifft nur große Tiere, also z.B. keine Hamster oder Kaninchen)"

Quelle: https://www.umzuege-brandlmeier.de/umzugstipps/item/214-mieterselbstauskunft-muenchen.html

Wenn du lügst, kann dir der Vermieter fristlos kündigen und dann stehst du nicht gerade gut da. Allerdings steht dort auch, dass du so eine Art Fragebogen nicht ausfüllen musst. Andererseits wird dir aber auch kein Vermieter zusagen, wenn du solche Fragen nicht beantworten möchtest.

Eine Frage nach Vorstrafen ist jedoch unzulässig. Die musst du in keinem Fall beantworten. Wenn du jedoch keine Hast, hat sich das natürlich erledigt (es sei denn deine Privatinsolvenz ist durch eine Straftat entstanden. Das wäre natürlich problematisch.)

Mit Ehrlichkeit fährt man immer am besten. Vielleicht könnt ihr ja zusammen nachweisen, dass eine Zahlung der Miete in keinem Fall in Gefahr ist. Zb. durch Nachweise der durchgehenden Mietzahlungen eurer alten Wohnung?

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Hallo! So wie ich das verstanden habe, hast du beim Pokerspielen eine Gewinnabsicht. Und es wird nicht mehr wirklich als Gewinnspiel gezählt, weil man es durch eigenes Können beeinflussen kann.

Es gibt da einen Paragraphen zu, den § 15 EStG, bei dem du Kriterien wie Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht erfüllen musst. Ich weiß nicht was noch alles genau dazugehört, aber es könnte gut sein, dass du Steuern zahlen musst.

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Hallo Marlies,

so ein ähnliches Problem hätten wir auch nur das bei uns noch eine Gartenlaube mit drauf stand. Da wir die ganzen Gesetzgebungen auch nicht wussten, haben wir uns einen Anwalt für Privater Braurecht gesucht -> dort fällt auch Pachtland mit rein. Ich weiß ja leider nicht wo du herkommst, ansonsten würde ich dir RAin Petra Geißinger empfehlen, Sie hat uns echt sehr gut weitergeholfen. http://dein-recht.de/index.php?id=29

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Hallo Kaefer,

wenn im Vertrag steht, dass du als Teilzeitkraft eingestellt bist, dann kann dich dein Arbeitgeber auch nicht zwingen, auf einmal einen Vollzeitjob zu machen. Aber wie hier auch schon gesagt wurde, kann er dich leider kündigen, auch wenn du schon 7 Jahre mit dabei ist. Möglicherweise könntest du dagegen klagen, aber die Frage ist, ob das den Stress und das Geld wert ist? Denn selbst wenn du Recht bekommen würdest (was leider nicht sehr wahrscheinlich ist) wäre das Vertrauensverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber danach wohl nachhaltig gestört. Hast du vielleicht die Möglichkeit, dir einen anderen Job in der Nähe zu suchen?

Viele Grüße

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Hallo matho,

dein Vermieter darf laut Gesetz (wie du schon richtig gesagt hast) 3 bis 4 der monatlichen Vorauszahlungen von deiner Kaution einbehalten. Da die Wohnung bereits ordnungsgemäß übergeben wurde und es nichts zu beanstanden gab, ist der Vermieter verpflichtet, dir die restliche Kaution sofort auszuzahlen. Vielleicht sprichst du ihn noch einmal auf das Thema an? Wenn er sich quer stellt, kannst du ihn ja auf die Quellen verweisen, die in den übrigen Antworten schon angegeben worden sind. Vielleicht hilft dir auch diese Seite weiter ( http://www.sueddeutsche.de/geld/-frage-wann-muss-der-vermieter-die-kaution-zurueckzahlen-1.562482 ), da ist es auch noch mal genau erklärt. Wenn gar nichts mehr geht, musst du im schlimmsten Fall einen Anwalt zu Rate ziehen. 

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