Du solltest da auf jeden Fall nachhaken, dann hast du Klarheit.

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Ich würde das auch nicht angeben, du hast schon Recht, das ist sehr merkwürdig. Ob du da jetzt die Stelle wechseln solltest ist schwer zu sagen, da spielen ja auch noch andere Punkte mit rein.

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Das ist natürlich ein seehr spezieller Fall, an deiner Stelle würde ich da lieber mal einen Anwalt fragen. Bzw. oder halt das Logo von den Bildern entfernen, dann dürfte es kein Problem sein.

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Wenn es dann soweit ist, und ihr den Shop starten wollt, müsst ihr auch noch allerhand andere Dinge beachten, nur als Tipp: solche Dinge wie Datenschutz, Steuern, Sicheren Versand, Marketing, usw. usf. Vielleicht könnt ihr ja die Zeit nutzen, da schonmal einiges vorzubereiten ;)

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Ich denke den Versuch ist es wert. Ob es letztendlich Erfolg haben wird, kann man nie wissen, aber es einfach so stehen zu lassen ist ja auch nicht optimal.

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Hast du mal beim Jugendamt nachgefragt, welche Bedingungen du erfüllen musst, damit du das beantragen kannst?

Wie genau das geregelt ist, weiß ich selbst leider nicht, aber ich weiß, dass das von der Steuer abgesetzt werden kann.

Hier mal ein kurzer Überblick:

Das Wichtigste in Kürze
  • 2/3 der Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzbar, für jedes Kind maximal 4.000 Euro jährlich
  • Absetzbare Kosten: Kosten für Kindertagesstätte, Kindergarten, Babysitter:in, Au-Pair oder Betreuungsperson im eigenen Haushalt
  • Gleiche Regelungen für die Betreuung während der Schulferien
  • Voraussetzung: 14. Lebensjahr des Kindes noch nicht vollendet
  • Keine Altersbegrenzung für Kinder mit einer Behinderung, sofern vor dem 25. Lebensjahr eingetreten
  • Betreuung durch Großeltern: ohne Vertrag zwischen Großeltern und Eltern nur Fahrtkosten abziehbar
  • Wichtig als Nachweis: Begleichung der Rechnungen per Überweisung
 Quelle: https://www.aktuell-verein.de/tipps-steuer-kinderbetreuungskosten/
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Ich empfehle dir eine offene und ehrliche Kommunikation gegenüber deiner Mutter. Setzt euch alle hin und versucht das Thema in Ruhe und erwachsen zu klären. Gleich über das Jugendamt zu gehen und deine Mutter zu überrumpeln finde ich nicht gut, da würde ich auch wütend werden und einen Aufstand machen, wenn mich jemand so hintergeht, statt mit mir vorher zu sprechen.

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Das ist definitiv nicht zulässig und an eurer Stelle würde ich mir das nicht gefallen lassen.

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Am besten fragst du vorher deine Eltern und ihr erkundigt euch bei in dem Account von deinem Dad und schaut, ob das möglich ist. Findet ihr dazu nichts, dann würde ich einfach Kontakt mit dem Support aufnehmen.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand klagt, nur weil dein Hund einmal gebellt hat. Sollte das jedoch öfter vorkommen, dann kann es natürlich sein, dass die anderen Mieter sich beim Vermieter beschweren und du vielleicht ausziehen musst.

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Guten Morgen,

ich hab mal bei meinem Lohnsteuerhilfeverein nachgesehen und dort steht Folgendes:

Private Verkäufe
Sofern sich der private Verkauf auf  Gegenstände des täglichen Gebrauchs bezieht, besteht keine Steuerpflicht.
Typische Fälle sind der Verkauf
Ihrer gelesenen Bücher,
nicht mehr getragener Kleidung oder auch
Ihres privat genutzten Pkw.
 
Wenn es sich  nicht mehr um Gegenstände des täglichen Gebrauchs handelt, sind die Verkäufe steuerpflichtig, sobald sie einen jährlichen Betrag in Höhe von insgesamt 600 Euro übersteigen.
Quelle: https://www.aktuell-verein.de/nebeneinkuenfte/#private-verkaeufe

Ich denke also, wenn du diesen Betrag nicht überschreitest, dann musst du diesen auch nicht bei der Steuer angeben. Erkundige dich aber vorsichtshalber nochmal bei deinem Steuerberater oder beim Finanzamt selbst.

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Ja würde das genau so sehen...es gibt sicherlich sehr gute betriebswirtschaftliche Beratungen, die einem wirklich helfen und weiterbringen. Allerdings kann man auch Pech haben und es bringt gar nichts. Ich würde mich davor genau informieren wo und von wem ich das machen lasse.

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Ganz schön mutig, umzuziehen ohne sich auszukennen. Aber ja, ich kenne einen guten Notar in Wien, der sich auch mit Firmen- und Unternehmensgründung befasst. Viel Erfolg!:)

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Bin ich meiner Ex-Freundin unterhaltspflichtig??
Guten Tag, und zwar habe ich vollgendes Problem. Meine Ex-Freundin und ich waren 10 Monate lang ein Paar. Sie wurde ungeplant schwanger und sie hatte kein Arbeit . wir haben uns entschlossen das Kind zu bekommen, da eine Abtreibung für uns nicht in Frage kam. ich arbeite seitdem bis jetzt und verdiene 2900€Netto wir ca 7 Monate lang zusammen lebten. Die Beziehung lief einfach nicht und wir haben uns dafür entschieden gute Freunde zu bleiben und uns gemeinsam aber getrennt um unsere Tochter zu kümmern. Sie zog wieder in ihre Wohnung und Ich bin in einer anderen Wohnung, Sie hat vor der Schwangerschaft studiert und ist momentan nicht arbeiten und kümmert sich um unsere Tochter. Das dortige Jobcenter entschied das ich 2900 €Netto im Monat verdiene jetzt muss ich bezahlen Betreuungsunterhalt für meine Exfreundin. Monatlich soll ich zusätzlich ab sofort 820 €Euro an sie und 340 Euro für unsere Tochter zahlen . nach Ende dieses Jahres werde ich für etwa drei Monate arbeitslos sein und das Agentur für Arbeit gibt mir kein Geld, weil ich um Kündigung gebeten habe. Meine Frage ist, wenn ich arbeitslos werde und keine finanziellen Mittel für diese 3 Monate habe, muss ich auch für meiner Ex-Freundin Unterhalt (820) zahlen wenn sie vom Jobcenter das Geld nochmals nimmt , weil ich kenne , dass nur das Unterhalt für meine Tochter (340€) zahlen und es wird mir gegenüber als Schuld verbucht und ich zahle es, wenn ich arbeite wieder.Oder muss ich auch ihre Schulden bezahlen?!

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Ich würde dir auch zu einem Anwalt für Familienrecht raten. Ich musste selber schon schlechte Erfahrungen rund um das Thema Unterhalt sammeln weil der Vater meiner Tochter uns plötzlich nach der Geburt mit Schulden allein gelassen hat. Selbst wenn es bloß ein Telefonat ist wo du deine Situation nochmal erläuterst, ich würde mich einen Rat holen.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das rechtens ist.

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Klar darf deine Mutter das. Meiner Meinung nach wäre dies jedoch übertrieben und keine Aufgabe der Polizei. Ich würde selbst mit den Eltern sprechen und gut ist.

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Ich würde auch nein sagen, aber sicherheitshalber würde ich mich vielleicht bei eurem Notar informieren wo der Grundbucheintrag gemacht wurde. Er kann dir eine sichere Antwort geben und ich glaube das reicht schon ein Anruf zu.

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