EÜR bei Wareneinkauf und Einnahmen im nächsten Jahr?
Hallo Freunde, Habe folgenden Fall und hoffe jemand kann hier helfen
Habe Waren für 600 Euro 2016 gekauft. Ich muss 2016 keine Steuern zahlen, da ich nur einen Gewinn von 500 Euro hatte.
Im Jahr 2017 verkaufe ich die Waren und muss Steuern abgeben, da meine Einnahmen groß ist. Da ich ja 2016 bereits die Waren als Aufwand eingetragen habe, müsste ich ja auf die Einnahmen(inklusive Warenwert!) Steuern zahlen.
Da stimmt ja was nicht, oder? Muss ich wirklich auf den Warenwert +Gewinn steuern zahlen(und nicht dem Gewinn)?
Kann ich den Einkauf auf das nächste Jahr übertragen oder es im nächsten Jahr vorziehen?
VIelen Dank.
Einkauf,
eÜr,
Steuererklärung,
Steuern,
Einnahme