Ich weis ja nicht wie lange du es geduldet hast, die weniger m²...... aber laut Berichte, die man so liest, sollte man dieses gleich nach Einzug bemängeln. Dieses sollte man dann auch gleich , schriftlich dem Vermieter geben. Da du es gedultest hast, wird es wohl schwer. Wenn du einen guten Anwalt hast, dann findet man auch eine angemessene Lösung!
Ich könnte dir nur raten, dass ihr beide als gemeinsame Mieter im Mietvertrag steht und ich denke das damit der zustehende Wohnraum größer wird. Ich glaube Unterhaltszahlungen sind nur bis 21 Jahre.Und ich denke es regelt sich bestimmt von selber , da ihr beide die Wohnung unterhaltet.
Ich weis aus eigener Erfahrung, dass wenn man, das Erbe ausgeschlagen hat, es nicht wieder rückgängig gemacht werden kann. Wenn man ein Erbe ausschlägt, wird darauf hingewiesen, von dem Mitarbeiter des Amtes, dass es für immer gilt.
akademie.dePfändungstabelle und Pfändungsfreigrenzen (2011, 2012, 2013) .....................................................................................................................................................schau doch mal bei Google nach, da kann man alles genau angeben und berechnen lassen.