Hallo zusammen,
ich studiere seit 2016 neben meinem Job, in dem ich wöchentlich 19,8 h arbeite. Ich bin leider die vergangenen Jahre davon ausgegangen, dass ich ganz normal als Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig bin. Nun habe ich erfahren, dass man bei einer Nebentätigkeit mit weniger als 20 h in der Woche eigentlich als Werkstudent versichert sein müsste/könnte. Mein Arbeitgeber sagt mir, dass eine Rückerstattung der SV-Beiträge nicht möglich sei und hat mir nun aus Kulanz zumindest für das laufende Jahr die SV-Beiträge erstattet. Weiß jemand, ob das so stimmt? Oder habe ich Chance auch die Abgaben der vergangenen Jahre noch irgendwie einzufordern? Liebe Grüße, M.