Antwort
Die Steuerbescheinigung benötigt das Finanzamt nur dann, wenn du Kapitalertragsteuer, Zinsabschlagsteuer und Soli gezahlt hast. Die gezahlte Steuer wird nur dann angerechnet, wenn die STEUERbescheinigung vorliegt.
Wurden die o.g. Steuern nicht abgezogen, dann reicht auch die Zins- oder die Jahresbescheinigung.