Guten Abend Allerseits, ich plane, Mitte 2024 in den Ruhestand zu gehen. Bin Baujahr 1960 und kann - so die Gesetzgebung - als besonders langjährig Versicherter zwei Jahre vor der offiziellen Altersrente (66+4) ohne Abschläge in Rente gehen. Weiterhin bin ich seit > 20 Jahren freiwillig bei einer deutschen Krankenversicherung gemeldet. Welche Beiträge in % sind nach Renteneintritt meinerseits zu leisten? Werde ich mit den o.g. Angaben bei der KVdR pflichtversichert? Rückantwort wäre sehr nett. BG aus Bayern