Antwort
Hallo Gaenseliesel
Danke erstmal für die schnelle Antwort.
Den Beitrag habe ich auch schon gelesen. Nur bezieht sich das Urteil vielmehr auf Vollzeitstudierende. Der Punkt mit dem Semesterticket wurde dort auch nicht aufgefasst. Ich weiß nicht in wiefern ich diesen Beitrag auf meinen Fall übertragen kann.
Bitte um Hilfestellung