Hallo ganz so kompliziert ist es nicht mehr, dies ist etwas vereinfacht worde. Es läuft so : Ihr müßt alle zum Jugendamt Der Kindsvater erklärt dort, daß er der Vater des kindes ist Dein Ex sagt das er das nicht ist und Du mußt das bestädigen was beide sagen. Es werden 3 Urkunden(Eidesstattliche Erklärungen) vefaßt und damit ist dr Punkt zur Vaterschaft geklärt. PS wenn Du dich mit Deinem Nochmann nicht verstehst müßt ihr nicht gleichzeitig beim Amt antanzen
Ja das geht(leider). Laut Bestimmung für Hartz IV braucht Dein Freund ja keine Verpflegung und hat nicht die Unterhaltungskosten wie wenn er zu Hause wäre, er bekommt ja alles im Krankenhaus, deshalb kann und wird das Geld gekürzt.
Hallo, ich bin z.Z. in der selben Situation und habe mich deshalb hier eingeloggt. Ich habe im Internet heute regerschiert und mit verschiedenen Vereinen telefoniert. Nun zur Frage nach dem Geld - die Kosten liegen jährlich zwischen 25,- und 50,- € plus einer einmalichen Anmeldegebühr von ca. 15-20€. Und somit ist auch die 2. Frage beantwortet - ja man muß Mitglied werden sonst bekommt man nicht eine einzige Antwort. Unterschiede gibt es in den Leistungen der jeweiligen Vereine, vor allem wenn es um die direkten Briefkontakt mit dem Vermieter geht, das heißt Biefe kosten extra. Also am Besten sich verschiedene Angebote aussuchen(gelbe Seiten oder Internet)und die einzelnen Leistungen erfragen.
Hallo! Grundsätzlich geht es mit einem Anwalt, wenn Ihr Euch in allen Belangen einig seid. Das heißt (wenn Ihr Kinder habt) in Sachen Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, in Eigentumsangelegenheiten,... , denn der Anwalt vertritt nur einen von Euch Beiden. Der Andere muß, wenn die Briefe vom Gericht kommen, den dort gestellten Anträgen einfach nur zustimmen(ich praktiziere dies gerade).Treten während des Verfahrens Probleme auf, ist natürlich der Ehepartner besser bedient, der anwaltlich vertreten wird. Wegen der Kosten- man kann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe(füher Prozeßkostenbeihilfe) stellen (beide Ehepartner). Wird der Antrag bewilligt(bei zu geringen Einkommen)werden die Prozeßkosten und Anwaltskosten übernommen. Viel Glück!