Hallo, ich setze als Selbständiger meine Telefonkosten von der Steuer ab. Angenommen, mein Privatanteil der monatlichen Kosten liegt bei 30 %. Muss ich demnach auch 30 % des Umsatzsteuerbetrages als nicht absetzbar streichen? Und, gilt das auch für den Anschaffungspreis des Telefons im gleichen Verhältnis für die Ust?

Sicher ist die Frage irgendwo schon beantwortet. Bisher mehrfach erfolglos gesucht. Danke, Grüße!