Hallo,

ich habe folgende Frage:

ich habe im September 2019 mit einer Ausbildung begonnen. Da das Geld nicht gereicht hat, da ich alleine wohne habe ich Alg2 beantragt. Das Jobcenter machte mich nach einiger Zeit darauf aufmerksam, dass ich einen Anspruch auf BAB habe und dort einen Antrag stellen soll. Dies tat ich. Ich habe nun einen Bescheid bekommen, in dem steht das mir BAB in Höhe von 280 € bewilligt wurde. Unter anderem steht im Schreiben, dass die Auszahlung der Leistung vom 01.01.2020 bis zum 30.06.2020 noch nicht erfolgen kann, weil noch geklärt werden muss, ob und ggf. in welcher Höhe das Jobcenter Erstattungsansprüche gemäß § 104 SGB X geltend macht. Kann das Jobcenter die komplette Rückzahlung einbehalten?

Vielen Dank im Voraus!

Liebe Grüße